Austrian American Educational Commission - Fulbright Commission
 

Fulbright Specialist Program, 2010-11
Bewerbungsfristen: 1. April und 1. Oktober 2010

   
  Das Fulbright Specialists Program wurde konzipiert, um kurze Aufenthalte von U.S. WissenschaftlerInnen (zwei bis maximal sechs Wochen) im Rahmen des Fulbright Programms zu fördern. Die Fulbright Kommission in Wien wird im Studienjahr 2010-11 bis zu 6 Stipendien für Fulbright Specialists vergeben.

Ausführliche Informationen über dieses Programm ist der Website des Council for International Exchange of Scholars (CIES) zu entnehmen: www.cies.org/specialists/

Die Kommission nimmt Anträge von akkreditierten postsekundären Bildungs- und Forschungseinrichtungen an, die bereit sind, im Rahmen eines Projektes die anfallende Aufenthaltskosten für Fulbright Specialists zu tragen. Reisekosten und das Honorar (Tagsatz = USD 200) für die Fulbright Specialists werden von dem Council for International Exchange of Scholars (CIES) in Washington D.C. getragen.

Wer sind die Fulbright Specialists?

U.S. WissenschaftlerInnen, die einen Antrag um Aufnahme in den Fulbright Specialists Roster (eine interaktive Datenbank die, u.a. ausführliche Lebensläufe beinhaltet) an das Council for International Exchange of Scholars gestellt haben und nach einem peer review Verfahren aufgenommen wurden. Im Rahmen dieses Programms werden nur U.S. WissenschaftlerInnen, die in diese Datenbank aufgenommen wurden, gefördert. Derzeit sind gut 2,800 Personen aus den unten angeführten Disziplinen registriert.

Antragsteller müssen spezifische WissenschaftlerInnen nicht vorab identifiziert haben. Sie können:

in ihrem Antrag einen Bedarf anmelden (Profil der benötigten Qualifikationen bzw. fachliche Spezialisierung als Teil des Antrags). Die Fulbright Kommission übernimmt dann gemeinsam mit dem Council for International Exchange of Scholars die Suche nach geeigneten KandidatInnen in der Datenbank;
selbst on-line im Fulbright Specialists Roster nach geeigneten KandidatInnen suchen. Dafür muss ein zeitlich befristeter Zugang mit Passwort beantragt werden. (Anträge für ein Passwort sind an Dr. Irene Zavarsky (IZavarsky@fulbright.at) mit den üblichen institutionellen Angaben zu richten);
U.S. Wissenschaftler ermutigen, sich um Aufnahme in den Fulbright Senior Roster zu bewerben, damit sie für ein sog. "name request" in Frage kommen. Die Vorlaufszeit der Bewerbung und Begutachtung ist hier zu berücksichtigen!
Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Aufnahmeprozess, sowie dem review calendar sind unter http://www.cies.org/specialists/Joining_The_Roster zu finden.

Was wird gefördert?

Eine flexible Kombination von Aktivitäten, die:

besondere institutionelle oder fachliche Bedürfnisse im Rahmen der Lehre oder der Planung betreffen, bei der die externe Expertise eines Fulbright Specialists benötigt wird;
die Lehre beinhalten, aber über den Rahmen von traditionellen Fulbright Stipendien für die Lehre hinausgehen, insofern Fulbright Specialists auch als Berater, Begutachter, Projektmitarbeiter bzw. consultants eingesetzt werden können;
zur Entwicklung von neuen (oder zur Stärkung von bestehenden) institutionellen Kooperationen bzw. Vernetzungen beitragen;
Fragen der institutionellen Entwicklung oder Reform ansprechen, u.a. faculty development, management, curricular reform, admissions policies, quality control, etc.

Achtung: Eigene Forschung wird im Rahmen dieses Programms nicht gefördert!


Wie stellt man einen Antrag?

Einreichung des Antrags (Formular hier) in englischer Sprache, der folgende Punkte und Bereiche umfasst:

Einer Beschreibung eines Projektes für den Fulbright Specialist in englischer Sprache. Besonderen Fokus soll auf die Beschreibung des Inhalts und Umfang des Einsatzbereichs, sowie die geplante Zielgruppe (z.B. undergraduate oder graduate Studierende, wissenschaftliches Personal, etc.) gelegt werden.
Einer institutionellen Bedarfsanalyse, aus der die Logik der Heranziehung eines Fulbright Specialist ersichtlich bzw. ergründet wird. D.h. welches unmittelbare Ziel und welchen längerfristigen Nutzen hat der Aufenthalt eines Fulbright Specialists für die Gastinstitution.
Der Nennung von BetreuerInnen bzw. KoordinatorInnen vor Ort.
Einer Beschreibung der fachlichen Qualifikationen (Lebenslauf) der BetreuerIn.
Einer verbindlichen Erklärung der Übernahme der Aufenthaltskosten (Unterbringung und Verpflegung) des Fulbright Specialists. Die Fulbright Kommission benötigt zudem nähere Informationen in welcher Form die Gastinstitution dem Specialist die Unterkunft zur Verfügung stellen wird (z.B. Hotel, Apartment), sowie den Auszahlungsmodalitäten, als Richtwert dient ein Tagesbedarf von mind. € 70.

Fächer

Anträge werden aus folgenden Fächern angenommen:
(siehe: http://www.cies.org/specialists/#discipline)

American (U.S.) Studies
Anthropology
Archaeology
Business Administration
Communications and Journalism
Economics
Education
Environmental Science
Information Technology
Law
Library Science
Peace and Conflict Resolution Studies
Political Science
Public Administration
Public/Global Health
Social Work
Sociology
Urban Planning

Detaillierte Informationen zu den jeweiigen Unterdisziplinen sind unter http://www.cies.org/specialists/Joining_The_Roster/Eligible_Disciplines.htm zu finden.

Fristen

Anträge für das Studienjahr 2010-2011 sind an die Fulbright Kommission für das Wintersemester 2010-11 bis zum 1. April 2010, bzw. für das Sommersemester 2011 bis zum 1. Oktober 2010 (Datum des Poststempels) zu richten, und werden von einem binationalen Komitee der Fulbright Kommission begutachtet.

Die Fulbright Kommission achtet bei der Beurteilung von Bewerbungen besonders auf folgende Kriterien:

Bilaterale Relevanz
Komparative Fragestellungen bzw. transkulturelle Thematik
Potentielle Nachhaltigkeit des Projekts
·Beitrag des Projekts zu einem besseren Verständnis zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten bzw. Förderung von "American Studies" in Österreich im weitesten Sinne

Antragsteller werden voraussichtlich bis zum 1. Juni, bzw. 1. Dezember 2010 über den Status ihres Antrages informiert.

Für weitere Information kontaktieren Sie:

Austrian-American Educational Commission
(Fulbright Commission)
quartier21/MQ
Museumsplatz 1
A 1070 Wien
Tel. (01) 236 78 78 11
Fax (01) 236 78 78 17



 
 
     
   
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