Austrian American Educational Commission - Fulbright Commission
 

NEUE VISABESTIMMUNGEN USA

   
  Studien- und Forschungsaufenthalte in den USA: Neue fremdenrechtliche Bestimmungen erfordern längerfristige Planung der Visumsbeantragung

Früher war es möglich, Entscheidungen über Studien- und Forschungsaufenthalte in den USA relativ spät zu treffen und Visa dafür kurzfristig zu beantragen. Dies hat sich geändert.

Als eine Folge der Angriffe auf New York City und Washington, DC, vom 11. September 2001 wurde eine Reihe von neuen Gesetzen bzw. institutionellen Umstrukturierungen initiiert, um die Ausstellung von Visa ("nonimmigrant visas") an Studierende und ForscherInnen (sowie gegebenenfalls deren Angehörige) einer strengeren Vorprüfung zu unterziehen sowie die faktische Einreise ausländischer Studierender und ForscherInnen und ihren Verbleib in den USA lückenlos zu dokumentieren.

Hintergrund:
Das im Januar 2003 implementierte "Student and Exchange Visitor Information System" (SEVIS) dient der elektronischen Erfassung aller ausländischen Studierenden und ForscherInnen (sowie gegebenenfalls deren Angehöriger). Studierende erhalten ein Visum, das auf dem Status "F" (Aufenthaltszweck ist das akademische Studium), "J" (im Rahmen eines Austauschprogramms), oder "M" (Aufenthaltszweck ist die berufliche Weiterbildung) basiert.

Die gesetzliche Grundlage für SEVIS ist der bereits 1996 verabschiedete "Illegal Immigration Reform and Immigrant Responsibility Act". Dieses Gesetz verpflichtete einerseits die US amerikanische Einwanderungsbehörde INS (Immigration and Naturalization Service) umfangreiche Datensätze von ausländischen Studierenden zu sammeln und es hielt andererseits US Universitäten dazu an, die notwendigen Informationen an das INS weiterzuleiten. Zwei weitere, nach dem 11. September erlassene gesetzliche Maßnahmen, erweiterten das System zur Überprüfung und Datenerfassung ausländischer Studierender und sorgten für die entsprechende Finanzierung: der "Patriot Act" (P.L. 107-56) und der "Enhanced Border Security and Visa Entry Reform Act" (P.L. 107-173, H.R. 3525).

Für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht mehr das INS verantwortlich, sondern zwei Behörden im neu geschaffenen Ministerium, dem Department of Homeland Security (DHS), das 22 bis dato selbständige Behörden vereint. Es handelt sich um das "Bureau of Citizenship and Immigration Service" und das "Bureau of Border Security", die hier seit dem 1. März die Funktionen des INS übernehmen. S. dazu die Website http://www.dhs.gov/dhspublic/. Für einen allgemeinen Einstieg zu Visumsregelungen empfiehlt sich das vom US Department of State neu entwickelte und übersichtlich gestaltete Portal "Destination USA. Secure Borders. Open Doors: http://www.unitedstatesvisas.gov/


Was bedeutet das für die Visumsbeantragung?

Jene Institutionen in den USA, die berechtigt sind, die Formulare für die Visumsbeantragung auszustellen (die sog. "visa sponsors"), müssen nun zuerst spezifische Daten in die SEVIS Web-Datenbank eingeben. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Studien- bzw. Forschungsvorhaben sowie einen Nachweis finanzieller Mittel und einer Gesundheits- und Krankenversicherung.

Die Institutionen werden dabei zu genauer Überprüfung der Daten angehalten. Auch der Reisepass muss nun sechs Monate über die im Dokument für Visumsbeantragung festgelegte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das bedeutet, dass Studierende und ForscherInnen hier eng mit den Institutionen kooperieren müssen (z.B. erforderliche Unterlagen bzw. Kopien in die USA schicken), um eine zeitgerechte Ausstellung des Formulars für die Visumsbeantragung zu gewährleisten.

Erst nach erfolgter Dateneingabe in den USA können die betreffenden Institutionen die Formulare zur Visumsbeantragung generieren (das sogenannte DS 2019 für J Visa bzw. das I 20 für F und M Visa) und entweder direkt an die AntragsstellerInnen übermitteln oder, im Falle von Austauschvisa (wie beim Fulbright-Programm), den für die Administration von Austauschprogrammen zuständigen Institutionen im Ausland (z.B. der Fulbright Kommission) zusenden.

Für die Visumsbeantragung benötigen Studierende und ForscherInnen (und deren Angehörige) zudem weitere Formulare, die auf der Website des US Konsulats heruntergeladen werden können: http://www.usembassy.at/en/embassy/cons/niv.htm

Für nähere Auskünfte empfiehlt es sich, direkt bei den amerikanischen Gastinstitutionen bzw. den mit der Durchführung von Austauschprogrammen betrauten Institutionen nachzufragen.

Um abschließend einen konkreten Richtwert zu geben: Um einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in den USA im kommenden Wintersemester antreten zu können (N.B. das Wintersemester beginnt an den meisten US Institutionen bereits im August oder September), empfiehlt das Sekretariat der Fulbright Kommission vorsichtshalber eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen (gerechnet vom beabsichtigten Tag der Einreise) zu veranschlagen.

In dieser Vorlaufzeit sind sowohl die Beschaffung des Dokuments für die Visumsbeantragung von der Gastinstitution aus den USA als auch die Bearbeitung des Antrags durch das US Konsulat enthalten. Sobald man die nötigen Unterlagen beisammen hat (DS 2019 bzw. I 20 sowie die zusätzlichen Antragsformulare für das Visum), kann man um einen Termin für das Visum am Konsulat ansuchen. In den Sommermonaten kann die Wartezeit für das Interview bis zu einem Monat betragen.

Diese Empfehlung der Fulbright Kommission ist unverbindlich und eine vorsichtige Schätzung, die auf der Vermutung beruht, dass es zu "Rückstaus" oder technischen Problemen bei der Datenerfassung seitens der US Hochschulen bzw. bei der Ausstellung der notwendigen Unterlagen kommen kann.

Studierende und ForscherInnen müssen die entsprechenden "Studienvisa" bereits vor der Einreise in die Vereinigten Staaten haben; sie können nicht als TouristInnen einreisen und in den USA ihren Aufenthaltszweck ändern; sie dürfen ab 30 Tagen vor dem Beginn Ihres Studien- oder Forschungsaufenthaltes, wie er auf dem Formular DS 2019 bzw. I 20 angegeben ist, in die USA einreisen.

Die Fulbright Kommission kann keine Auskünfte bezüglich der Austellung von Visas für die USA erteilen.
Rechtsverbindliche Auskünfte in visumsrechtlichen Fragen erteilt ausschließlich das US Konsulat.

 
     
   
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  last modified 10/05/2004
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