" . . .the promotion of mutual understanding between the peoples
of Austria and the United States of America . . ."
Österreicher/innen, die einen Master Abschluss in den Vereinigten Staaten anstreben, sind eingeladen, sich bis 1. Mai 2013 um ein Fulbright Stipendium für das akademische Jahr 2014-2015 zu bewerben. Die Fulbright Kommission ist daran interessiert, Kandidat/innen ins Programm aufzunehmen, die durch ihre persönliche Einstellung und Berufspläne zur Erfüllung des Fulbright Mandats, der Förderung der Völkerverständigung, einen Beitrag leisten wollen.
Auswahlkritierien
- Bisheriges wissenschaftliches, künstlerisches, soziales bzw. politisches Engagement
- Guter Studienerfolg (U.S. Institutionen berücksichtigen bei der Zulassung Notendurchschnitte)
- Fachliche Qualifikationen mit Bezug auf die Begründung des Studienvorhabens.
- Karrierepläne bzw. -planung
- Persönliche Leistungen und Interessen
- Begründung des Studienvorhabens
- Englische Sprachkenntnisse und Ausdrucksfähigkeit
- Einreichung von Testergebnissen der für die Aufnahme an einer U.S. Universität vorgeschriebenen standardisierten Tests. Tests müssen spätestens bis 1. Mai 2013 abgelegt werden.
- Der GRE muss grundsätzlich von allen Kandidat/innen abgelegt werden.
- Ausnahme: Wenn alle recherchierten Programme an US Universitäten keinen GRE verlangen (üblich z.B. bei Arts Programmen), kann von den BewerberInnen ein TOEFL Resultat als Ersatz eingereicht werden.
- Test scores müssen von der Testorganisation direkt an die Fulbright Commission (TOEFL Code: 7517; GRE Code: 4800) UND an das Institute of International Education in New York (Code für TOEFL und GRE: 2326) offiziell weitergeleitet werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft (Doppelstaatsbürger/innen [Österreich-U.S.A] können auf Grund der Programmrichtlinien nicht ins Programm aufgenommen werden.)
- Kandidat/innen müssen ein Erststudium an einer akkreditierten Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben, bzw. zur Zeit der Bewerbung kurz vor dem Studienabschluss stehen.
- Bakkalaureatsstudien: Studienabschluss bis spätestens 1. September 2013.
- Diplomstudien: Studienabschluss bis spätestens 1. Mai 2014.
- Grundsätzlich kommen für das Fulbright Studienstipendium Master Programme an akkreditierten U.S. Institutionen in Frage. "Professional degrees" werden im Rahmen des Fulbright Programms nicht gefördert: Hierzu zählen:
- Business and Management (MBA u. artverwandte Programme)
- LLM Programme
- Human- und Veterinärmedizin und Pharmazie
* Bei dokumentiertem akademischen Interesse oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, können in Ausnahmefällen Programme in public administration, affairs, und/oder policy (MPA/MPP), non for profit management, constitutional law, human rights law, public international law, legal theory and philosophy, sowie public health oder nicht klinischer Medizin gefördert werden.- Stipendien können nicht für Studienplätze, für die sich die Kandidat/innen außerhalb des Fulbright Programms beworben haben, oder laufende Studien vergeben werden.
- Kandidat/innen, die auf Grund Ihrer bisherigen akademischen und beruflichen Leistungen qualifiziert sind, sich für ein Fulbright Stipendium für Wissenschaftler/innen zu bewerben, sind von einer Bewerbung für das Fulbright Studienstipendium ausgeschlossen.
- Kandidat/innen, die bereits ein Fulbright Stipendium für Studierende, ein Stipendium des BMWF für den postgradualen Bereich (mit Ausnahme von Praktika), ein Schrödinger- (FWF), APART oder DOC Stipendium (ÖAW) hatten, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Zuerkennung der oben genannten Stipendien in Verbindung mit einem Fulbright Stipendium ist nicht möglich.
- Da das Fulbright Stipendium mit Mitteln des BMWF gefördert wird, ist eine Bewerbung von Fulbright StipendiatInnen für andere Stipendien des BMWF nicht möglich.
- Die Zuerkennung des Fulbright Stipendiums hängt von der Zustimmung des FSB (J. William Fulbright Scholarship Board) in Washington, D.C. ab. Laut den Richtlinien des FSB sind Kandidat/innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in den USA befinden, in der Regel von der Bewerbung ausgeschlossen. Kandidat/innen, die keine "extensive and recent experience" in den USA aufweisen, werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Besondere Vorteile eines Fulbright Stipendiums:
Coaching und administrative Unterstützung in der Bewerbungsphase
Einreichung der Bewerbungsunterlagen an vier US Universitäten als "Fulbright-Kandidat/in" und Übernahme der Bewerbungsgebühren durch das IIE.
Das IIE bemüht sich um die Gewährung von (teilweisen) Studiengebührenerlässen, bzw. zusätzlichen Stipendien durch die US Universitäten.
Visa Sponsorship: Austauschvisum (J-1 Visum) - verpflichtet die Stipendiat/innen aufgrund der US Einwanderungsgesetze nach Beendigung des Studiums für mindestens zwei Jahre nach Österreich zurückzukehren, bevor eine Bewerbung um eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung für die USA möglich ist. Die Wiedereinreise mit einem Touristen- oder Studentenvisum ist jedoch jederzeit gestattet.
Pre-academic training in den U.S.A. (fallweise) bzw. Teilnahme an "enrichment seminars" im Laufe des Aufenthaltes.
Höhe des Fulbright-Stipendiums:
Studienkosten- und Lebenserhaltungskostenzuschuss von bis zu USD 25.000 für einjährige Programme, bzw. bis zu USD 12.500 pro Jahr für zweijährige Programme
Reisestipendium von Euro 800
Übernahme der Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung
Bewerbungsablauf:
Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2014-2015: 1. Mai 2013
Einladung der qualifiziertesten Bewerber/innen zu einem Interview Mitte Juni 2013 in Wien (per Email)
Bekanntgabe der Kandidat/innenauswahl Ende Juni / Anfang Juli 2013
Halbtägiges Seminar für ausgewählte Kandidat/innen zur Optimierung der Bewerbungen im Juli 2013 in Wien
Überarbeitung der Unterlagen durch die Kandidat/innen bis 1. September 2013
Einreichung der Unterlagen an vier US Universitäten über das Institute of International Education im Herbst 2013.
Zur Bewerbung
Bei Fragen bezüglich des Fulbright Studienstipendiums lesen Sie bitte die Frequently Asked Questions. Falls Sie eine spezifische Frage haben, die in den FAQs nicht abgedeckt wurde, kontaktieren Sie bitte Mag. Alexandra Enzi. Tel. (01) 236 7878 14.
Finanzielle Unterstützung zur Absolvierung eines Teils (6-12 Monate) eines in Österreich inskribierten Doktoratsstudiums im Ausland bietet das Marietta Blau Stipendium vergeben von der OeAD-GmbH mit Mitteln des bm:wf.